Bekanntmachungen der eingereichten Wahlvorschläge

Zum Jahresbeginn tritt das zweite Modernisierungsgesetz in Kraft, welches die Zuständigkeiten der bayerischen Bauordnung (BayBO) neu regelt.
Bauwerber reichen ihre Anträge daher ab 01.01.2025 beim Landratsamt Starnberg als untere Bauaufsichtsbehörde ein, nicht wie bisher bei der Gemeinde.
Das Kreisbauamt prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und beteiligt die Gemeinde Feldafing sowie eventuell weitere erforderliche Fachstellen.
Die Entscheidung der Gemeinde über ihr gemeindliches Einvernehmen sowie die Prüfung des Kreisbauamtes samt Beteiligung von eventuellen Fachstellen erfolgt künftig also parallel und nicht wie bisher nacheinander. Damit verkürzt sich die Entscheidungsdauer deutlich.
Grundsätzlich müssen Antragsteller durch diese Verfahrensbeschleunigung künftig nur noch drei Monate ab Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen auf eine Entscheidung über den Bauantrag ihres Bauvorhabens warten. Diese Frist gibt die Bayerische Bauordnung vor.
Anträge auf Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiungen müssen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches nach wie vor bei der Gemeinde Feldafing eingereicht werden.
Die Gemeinde Feldafing wurde dazu aufgefordert, eingehende Anträge, mit dem Verweis auf das Landratsamt, an den Bauherrn zurückzugeben.
Die neuen Regelungen gibt es nachzulesen, auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg unter www.lk-starnberg.de/bauen.