Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste

23.01.2023
Jetzt bewerben!

Die Gemeinde Feldafing kann für die Schöffenwahl 2023 Vorschläge beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Die nächste Amtszeit beginnt im kommenden Jahr und dauert bis 2028.

Auf Grund der Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts München II vom 10.01.2023 werden in Feldafing zwei Personen gesucht. Die Gemeinde möchte mindestens so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Amtsgericht vorschlagen. Gesucht werden Personen, die in Feldafing wohnen und am 01. Januar 2024 zwischen 25 und 70 Jahre alt sein werden. 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit und Objektivität. Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Sie brauchen einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, bedürfen der Standfestigkeit wie der Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung und nicht zuletzt eine gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit.

Wer sich weiter informieren möchte, kann dies auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucher 

www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

hier wird auch ein Bewerbungsformular zur Verfügung gestellt.

Wer sich zur Ausübung eines Schöffenamtes in der Lage sieht, wird gebeten, sich bis spätestens 31. März 2023 schriftlich per Formular zu bewerben.

Das Formular kann bei der Gemeinde Feldafing, Bahnhofsplatz1, 82340 Feldafing abgegeben oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.
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