Grundsteuerreform ab 2025 - die neue Grundsteuer in Bayern

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Für die Festsetzung von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben eine sog. Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Auf Basis der erklärten Angaben stellt das Finanzamt den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Gemeinde. Die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhalten über die getroffene Feststellung vom Finanzamt einen sog. Grundsteuermessbescheid. Die zuständige Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, den die Gemeinde selbst bestimmt. Die nach neuem Recht von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer an die Gemeinde zu zahlenden Grundsteuer wird von dieser in Form eines Grundsteuerbescheides mitgeteilt.

Jeder, der am 01. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft war, ist verpflichtet eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit

vom 01. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022

bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter

www.elster.de

abgeben. Sofern Sie kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke sind spätestens ab dem 01. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde verfügbar.

Für die Grundsteuererklärung benötigte Daten zum Grund und Boden können im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 aus der Anwendung BayernAtlas der Bayerischen Vermessungsverwaltung kostenlos online abgerufen werden. Der Link dazu ist auf www.elster.de veröffentlicht.

Weitere Informationen oder Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern, finden Sie online unter

www.grundsteuer.bayern.de

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08.00 - 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 16.00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:

089 - 30 70 00 77

Zur Erhebung der Grundsteuer nach neuem Recht ab dem 01. Januar 2025 werden alle Grundstückeigentümerinnen und Grundstückeigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Bis dahin gelten die aktuellen Bescheide weiter

Um eine korrekte Zustellung der neuen Grundsteuerbescheide gewährleisten zu können, bitten wir alle Grundsteuerpflichtigen, uns Änderungen ihrer Adresse vorzeitig mitzuteilen. Die Adressänderung können formlos per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Post mitgeteilt werden
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