Heiraten in Feldafing

Ringe tauschen auf der Roseninsel

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Alleine der Name klingt romantisch. Und gar dort zu heiraten! Viele Geschichten ranken  sich um die romantische Insel. Mit Ihrer kleinen Inselvilla, dem sog. „Casino“, und dem von Peter Joseph Lenne 1853 gestalteten Rosengarten wurde Sie zu einem der Lieblingsaufenthaltsorte König Ludwigs II. Dort empfing er ausgewählte Gäste wie die Zarin Maria Alexandrowa und Richard Wagner. Nach wie vor Legendär und sagenumwoben sind die heimlichen Treffen zwischen Ludwig II und der Kaiserin Elisabeth von Österreich.

Die Gemeinde Feldafing bietet für maximal 30 Personen standesamtliche Trauungen auf der Roseninsel an.

In den Sommer-Monaten Mai bis September finden an bestimmten Tagen Trauungen im historisch eingerichteten Gartensaal des Casinos statt. Ein Fährmann bringt die Hochzeitsgesellschaft  mit einer sogenannten "Plette", einem der venezianischen Gondel nachempfundenen Boot, auf die Insel.

 

 

Liebes Brautpaar, liebes Traupaar,

die Termine für die Trauungen auf der Roseninsel 2025, werden am 16.10.2024 ab 08:00 Uhr im Standesamt Feldafing verlost. Um an der Verlosung teilzunehmen, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail mit Ihrem Wunschtermin und Ihren persönlichen Angaben zu. Die E-Mail sollte die Namen  beider Verlobten, Telefonnummern und Adresse enthalten. Bitte senden Sie die E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir setzen uns am 16.10.2024 im Laufe des Tages mit Ihnen in Verbindung ob es mit einem Termin geklappt hat oder nicht. Sollte es nicht mit einem Termin klappen, setzen wir Sie automatisch auf unsere Warteliste und melden uns bei Ihnen, wenn ein Termin auf der Roseninsel frei wird. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Witzan jeder Zeit gerne unter Telefon 08157/9311-29 zur Verfügung.

 

 

 

 Die Termine für Trauungen auf der Roseninsel 2024 sind bereits alle vergeben!

Die Termine für Trauungen auf der Roseninsel 2025 werden im Juni/Juli hier auf der Homepage bekannt gegeben.

 

Mai Juni Juli August September
         
02.05.2024 06.06.2024 04.07.2024 01.08.2024 12.09.2024
03.05.2024 07.06.2024 05.07.2024 02.08.2024 13.09.2024
04.05.2024 08.06.2024 06.07.2024 03.08.2024 14.09.2024
  20.06.2024      
  21.06.2024      

 

Die Trauungen finden jeweils um 09.00 Uhr, 09.45 Uhr, 10.30 Uhr und 11.15 Uhr statt.

Die Standesbeamtin / der Standesbeamte empfängt Sie am Casino auf der Roseninsel. Von Ihnen werden Sie in den Trausaal geführt. Nach der Begrüßung durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten werden Sie durch eine Ansprache auf Ihre gemeinsame Zukunft als Paar eingestimmt und anschließend getraut. Nachdem Sie sich das "Jawort" gegeben haben, wird Ihnen die Niederschrift über die Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft vorgelesen, das dann von Ihnen, gegebenenfalls Ihren Zeugen und der Standesbeamtin / dem Standesbeamten unterschrieben wird. Eine musikalische Umrahmung der Zeremonie ist  möglich. Sie können gerne Ihre eigene Musik mitbringen oder sich bei Ihrem persönlichen Traugespräch in Feldafing Musik aussuchen. Es sind bis zu drei Musikstücke möglich.

Überfahrt zur Roseninsel 

Für die Überfahrt zur Roseninsel wenden Sie sich bitte an den Fährmann Herrn Zillner (Tel: 0151/28741905).

Die Überfahrt mit dem Fährmann können Sie allerdings erst vereinbaren, wenn Sie einen Termin für eine Trauung auf der Roseninsel mit dem Standesamt Feldafing vereinbart haben und dem Standesamt Feldafing Ihre Unterlagen (Anmeldung zur Eheschließung) für die Eheschließung vorliegen.

Mit der Uhrzeit die Ihnen der Fährmann für die Überfahrt vorgibt sind Sie absolut pünktlich für Ihren Trauungstermin auf der Roseninsel.

Sektempfang:

Es besteht die Möglichkeit, einen Sektempfang über den Fährmann zu buchen. Die Kosten hierfür erfragen Sie bitte direkt beim Fährmann.

Kosten für die Eheschließung:

Donnerstags     719,00 Euro
Freitags            719,00 Euro 
Samstags         789,00 Euro

Die Gebühr für die Überfahrt mit dem Boot ist hier nicht enthalten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Feldafing Frau Witzan Tel. 08157/9311-29

 

Spiegelsaal im Schloss Garatshausen

Spiegelsaal Schloss Garatshausen

Ein weiteres Highlight der Gemeinde Feldafing ist das Schloss Garatshausen. Dort bieten wir (für max. 30 Personen) an einem Freitag in den Monaten Oktober bis April standesamtliche Trauungen an. Die Trauungen finden im wunderschön und liebevoll eingerichteten Spiegelsaal statt. Die genauen Termine für eine standesamtliche Trauung im romantischen Spiegelsaal des Schlosses, erfahren Sie im Standesamt der Gemeinde Feldafing. Terminreservierungen für Trauungen im Spiegelsaal sind telefonisch bei Frau Witzan unter der Tel. Nr. 08157/9311-29 möglich.

Die Standesbeamtin / der Standesbeamte empfängt Sie im Spiegelsaal. Von Ihnen werden Sie in den Trausaal geführt. Nach der Begrüßung durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten werden Sie durch eine Ansprache auf Ihre gemeinsame Zukunft als Paar eingestimmt und anschließend getraut. Nachdem Sie sich das "Jawort" gegeben haben, wird Ihnen die Niederschrift über die Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft vorgelesen, das dann von Ihnen, gegebenenfalls Ihren Zeugen und der Standesbeamtin / dem Standesbeamten unterschrieben wird. Eine musikalische Umrahmung der Zeremonie ist  möglich. Sie können gerne Ihre eigene Musik mitbringen oder sich bei Ihrem persönlichen Traugespräch in Feldafing Musik aussuchen. Es sind drei Musikstücke möglich.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Feldafing Frau Witzan Tel. 08157/9311-29.
Der Spiegelsaal befindet sich in der Franz-Eisele-Allee 1, 82340 Feldafing/Garatshausen. 


 

Anmeldung zur Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung erledigen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Wohnsitz Standesamt.

In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie
beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

  • Aktuelle beglaubigte Abschrift  aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes und kostet 12,-- €.
  • Erweiterte Meldebescheinigung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes (Gebühr 5,--Euro). Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
  • Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. In der jeweiligen Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein (Gebühr 12,-- €).
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.

Wenn Sie bereits verheiratet waren oder schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich folgendes:

  • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Bei Vorehen ist dies nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine neue Eheurkunde bzw.eine neue beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (Gebühr 12,-- €).

Bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin.

  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen sowie früherer eingetragenen Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile und Aufhebungsurteile.

In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,

sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei Ihrem zuständigen Wohnsitz Standesamt vorsprechen.

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