
Grundsteuerreform ab 2025 - die neue Grundsteuer in Bayern
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Für die Festsetzung von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

STAdtradeln 2022 "Nachhaltig ans Ziel" Feldafing ist wieder mit dabei!
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Schnelle Hilfe für Ukraine-Flüchtlinge
- mehr lesen - Informationen zur Ukraine-Krise
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Heckenrückschnitte in Feldafing
Gefährdungen durch überhängende Bäume, Hecken und Sträucher
Sehr geehrte Feldafinger,
ab dem 01.10.2021 dürfen wir Sie als Grundstückseigentümer wieder bitten, Ihrer Verpflichtung für das Zurückschneiden Ihrer Hecken, Sträucher und Bäume, die von Ihrem Grundstück auf unsere gemeindlichen Straßen/Gewege hinausragen, nachzukommen.
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