Schloß Garatshausen

Schloss Garatshausen *

Schloß GaratshausenDas alte Schloss Garatshausen ist zwar Privatbesitz der Fürstenfamilie Thurn und Taxis, sein neuerer Teil aber als Sitz des Kreis-Altenheims des Landkreises Starnberg öffentlich zugänglich. Die Anlage besteht aus zwei älteren Baukomplexen: dem kubischen Hofmarksschloss mit seinen vier markanten Ecktürmchen aus dem frühen 16. Jahrhundert und dem Neuen Schloss, das 1889 durch den Hofarchitekten der Thurn und Taxis, Max Schultze (1845-1926), mit einer Kapelle als Zwischenglied an das alte Schloss angebaut wurde. Die Fassaden dieses Neubaus stellen sich heute stark reduziert und nachteilig verändert dar. Hingegen sind Teile der Innenausstattung in der Kapelle und in den Kachelöfen noch erhalten. Das Prunkstück stellt aber der um 1910 gestaltete Spiegelsaal im Stil des Neoklassizismus mit Jugendstil- und Art-déco-Elementen dar. "Er wird von kannelierten Pilastern aus weißem Marmor gegliedert, die einen umlaufenden stuckierten Fries mit Symbolen der Jagd, der Weinlese und des bäuerlichen Lebens tragen. Die Pilaster sind mit Bronzemedaillons der Sternzeichen und des Fürstenpaares (Albert und Margarete) geschmückt. Die Zwischenräume füllen Spiegel und auf Bronze patinierte kupferbeschlagene Türen. Gartenseitig öffnet sich der Saal über eine Bogenöffnung mit jugendstilartigem Dekor in einen größeren Erker." (Schober 1989, S. 124). Dieser stimmungsvolle Rahmen wird von der Gemeinde Feldafing neuerdings auch für standesamtliche Trauungen zur Verfügung gestellt.

Jahrhunderte lang war das Schloss im Besitz der Hofmarksherren Weiler, Schrenck, Vieregg und La Rosée. 1834 wurde es von Herzog Maximilian in Bayern erworben, der bereits Schloss Possenhofen besaß. 1862 ging es auf seine Tochter Marie und deren Gatten Franz II., König beider Sizilien über, der hier seine Exilzeit verbrachte. Durch Heirat einer Tochter der beiden kam es dann 1887 bis heute in den Besitz der Thurn und Taxis. Manchmal öffnen sich auch die Tore des Privatparks von Fürstin Gloria der Öffentlichkeit: gegen Eintrittgeld kann man dann auf fürstlichem Terrain durch Garten- und Weihnachtsmärkte flanieren.

* Alle hier aufgeführten Villen und Landhäuser sind in Privatbesitz und können nicht besichtigt werden.

 


Zusammengestellt von Ursula Neudorfer unter Mitarbeit von Eberhard Köstler

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