Grundsteuerreform ab 2025 - die neue Grundsteuer in Bayern
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Für die Festsetzung von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben
Bayernwerk belohnt Energie für Nachhaltigkeit
Bürgerenergiepreis zeichnet gesellschaftliches Engagement rund um Nachhaltigkeit und klimaschonende Energienutzung aus
Bewerbungen für Bürgerenergiepreis Oberbayern 2023 möglich – Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme aufgerufen - 10.000 Euro für die Energiezukunft

FFH-Artenmonitoring von 2021 bis 2023
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) hat den Schutz der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel. Dem Erhalt natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen kommt dabei große Bedeutung zu. Die Mitgliedstaaten der EU sind dabei verpflichtet, alle 6 Jahre einen Bericht an die EU-Kommission zu übermitteln, der Aussagen zum Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und Arten enthält. Zu diesem Zweck werden durch das Landesamt für Umwelt und die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft von 2021 bis 2023 stichprobenartige Erhebungen durchgeführt.

Wichtige Informationen zur künftigen Zahlung der Wassergebühr

Datenbank Corona-Ehrenamtshilfe im Landkreis Starnberg
In dieser Datenbank können sich Institutionen und Einzelpersonen registrieren,
welche ehrenamtliche Hilfe suchen oder anbieten möchten!

Notfallkarte-Hilfe für Frauen/Unterstützungs- und Hilfsangebote im Landkreis Starnberg